Anmeldung und Zahlung
Nach schriftlicher Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und Rechnung. Nach Eingang der Anzahlung in Höhe der Hälfte der Seminargebühr ist die Anmeldung gültig.
Die Restzahlung (Unterkunft + 2. Hälfte Seminargebühr) erfolgt 14 Tage vor Seminarbeginn durch Überweisung. Ich sende Ihnen dann Anreisebeschreibung und nähere Informationen zum Fasten bzw. zur Vorbereitung.
Umbuchung und Rücktritt durch Seminarteilnehmer
Umbuchungen werden nach den konkret anfallenden Kosten berechnet. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bis 15 Tage vor Beginn wird in der Regel eine Kostenpauschale von 25% vom Gesamtpreis
fällig. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag, bei Nichterscheinen oder Abbruch des Seminars werden 100% der Seminargebühr und 100% der Hotelkosten fällig.
Ich empfehle diese Rücktrittskosten mit einer Reiserücktrittskosten-versicherung abzusichern.
Rücktritt durch Seminarveranstalter
Die Mindest-Teilnehmerzahl bei den Gruppenreisen beträgt 5 Personen. Bei Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl kann das Seminar bis 14 Tage vor Beginn absagt werden. Alle bereits
getätigten Zahlungen werden dann voll zurückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
Haftung und Verjährung
Die Haftung erfolgt im Rahmen der Sorgfaltspflicht, jedoch ist die Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche, ausgenommen für Körperschäden, insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Seminarpreises beschränkt. Der Veranstalter haftet ausschließlich für Schäden, die im Rahmen des Fastenseminars durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entsanden sind. Das Fastenseminar und alle
Aktivitäten finden auf eigene Verantwortung statt.
Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Seminardauer trägt,
dass er ausreichend versichert ist und den Veranstalter bzw. die Seminarleitungen und den Vermieter von diesbezüglichen Haftungsansprüchen freistellt. – Eventuell auftretende Mängel im Seminar sind
unverzüglich der Seminarleitung und/oder dem Veranstalter anzuzeigen. Es besteht eine Mitwirkungspflicht des Teilnehmenden bei der Mängelbeseitigung. Ansprüche wegen solcher Mängel sind innerhalb
eines Monats nach Seminar- bzw. Reiseende geltend zu machen. Die Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr.